Re: Bebauungsplan - Ausnahme


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Abgeschickt von Anton am 13 Februar, 2009 um 18:44:16:

Antwort auf: Re: Bebauungsplan - Ausnahme von vnvnative am 09 Februar, 2009 um 13:03:57:

: Ein nicht nur planungsrechtlicher Grundsatz besagt:
: Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden.

: Deshaöb kann sie das mit jeweils schagerechten Erwägungen durchaus.

: Die Zaunhöhe ist übrigens (in NRW) oft nur eine "Abweichung" von einer örtlichen Bauvorschrift nach Landesbauordnung, keine Ausnahme. Sie wird nur aus praktischen Gründen im B-Plan dargestellt (§ 86 Abs. 4 BauO NRW).

Was ist den der Unterschied zwischen Befreiung, Ausnahme und Abweichung? Gemeinde wollte Antrag auf Befreiung.




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