Abgeschickt von Anton am 13 Februar, 2009 um 18:44:16:
Antwort auf: Re: Bebauungsplan - Ausnahme von vnvnative am 09 Februar, 2009 um 13:03:57:
: Ein nicht nur planungsrechtlicher Grundsatz besagt:
: Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden.
: Deshaöb kann sie das mit jeweils schagerechten Erwägungen durchaus.
: Die Zaunhöhe ist übrigens (in NRW) oft nur eine "Abweichung" von einer örtlichen Bauvorschrift nach Landesbauordnung, keine Ausnahme. Sie wird nur aus praktischen Gründen im B-Plan dargestellt (§ 86 Abs. 4 BauO NRW).
Was ist den der Unterschied zwischen Befreiung, Ausnahme und Abweichung? Gemeinde wollte Antrag auf Befreiung.