Re: Bebauungsplan - Ausnahme


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Abgeschickt von vnvnative am 09 Februar, 2009 um 13:03:57:

Antwort auf: Bebauungsplan - Ausnahme von Anton am 08 Februar, 2009 um 11:12:42:

Ein nicht nur planungsrechtlicher Grundsatz besagt:
Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden.

Deshaöb kann sie das mit jeweils schagerechten Erwägungen durchaus.

Die Zaunhöhe ist übrigens (in NRW) oft nur eine "Abweichung" von einer örtlichen Bauvorschrift nach Landesbauordnung, keine Ausnahme. Sie wird nur aus praktischen Gründen im B-Plan dargestellt (§ 86 Abs. 4 BauO NRW).



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