Abgeschickt von Anton am 08 Februar, 2009 um 11:12:42:
Kann eine Gemeinde im Geltungsbereich des selben Bebauungsplanes, einem Eigentümer eine Ausnahme des Bebauungsplanes (hier Erhöhung des Zaunes auf 2 Meter) untersagen, einem anderen aber erlauben? Kann man sich beim Antrag auf Ausnahme - mit Erfolg - darauf berufen, dass bereits Ausnahmen in der selben Weise zugelassen wurden?