Wer zu spät fragt, den bestraft das Leben...


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Abgeschickt von K.D. am 23 Februar, 2009 um 09:01:13:

Antwort auf: Carport nicht in Liegenshaftskarte von justus45 am 21 Februar, 2009 um 12:00:58:

: Guten Tag,
: ich habe im Mai 2007 ein Haus gekauft. Auf dem Grundstück befinden sich das Haus, eine Garage und ein Doppelcarport.
: Heute habe ich Post vom Katasteramt bekommen, worin mir mitgeteilt wurde, dass das Carport nicht in der Liegenschaftskarte eingetragen ist und ich solle dies beantragen. Die Kosten hierfür sollen 232,05 Euro für die Vermessung und 46,80 Euro für die Eintragung betragen.
: Für mich hört es sich so an, als hätte der Vorbesitzer das Carport ohne Baugenehmigung gebaut, oder? Somit müsste doch der Vorbesitzer diese Kosten tragen, da ich beim Kauf nicht auf diesen Sachverhalt hingewiesen wurde.
: Sehe ich das richtig?

: Gruß justus

Antwort: Tja Herr Baumeister hat mal wieder recht.... Erst fragen , dann kaufen..

Aber die Baugenehmigungspflicht nach Landesbauordnung und die Einmessungspflicht nach Landesvermessungsgesetz (Bundesland ist nicht angegeben) sind zwei verschiedene Paar Schuhe und eben zwei verschiedene Gesetze.

Das Carport kann verfahrensfrei sein... Carports werden auch nicht immer eingemessen .... und das kann der Verkäufer einfach nicht gewußt haben...

Beim Kauf eines Grundstückes läßt man sich im Allgemeinen ALLE Unterlagen geben. Das Fehlen des Carports auf der aktuellen Liegenschfatskarte hätte man schon bemerken können, oder??? Und dann fragen, warum und so..

Einfach mal beim Vermessungsamt erklären, das das ein Carport ist und fragen, ob das wirklich eingemessen werden muss.





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