Abriss maroder Bauernhof - Neubau nach Wohnsitz 2 Jahre ?


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Abgeschickt von Herbert am 23 Februar, 2009 um 21:56:39

Hallo,

in diesem Fall soll ein maroder Vierseithof gekauft werden um im Anschluss diesen abzureissen, um an gleicher Stelle ein kleineres Wohnhaus im gleichen Stil zu errichten.

Das zuständige Landratsamt, weisst darauf hin, dass man als Käufer zunächst 2 Jahre seinen Wohnsitz dort gemeldet haben muss, um mit dem Bau beginnen zu können. Was absurd ist, da man in dem Gebäude aufgrund des einsturzgefährdeten Zustands nicht mehr wohnen kann !!!
Ein aktueller Bauplan eines Neubaus existiert kann aber vom Käufer nicht übernommen werden.

Meine Fragen wären:

a) ist 100% sichergestellt, dass man als Neubesitzer nach den 2 Jahren mit Wohnsitz dort tatsächlich einen Bauplan einreichen und bauen darf ?

b) Das Untergeschoss des Wohnhauses kann so präpariert werden, mit Briefkasten, Klingel usw. das es so aussieht als würde hier jemand wohnen. Wenn der Wohnsitz nun auf diese Adresse gemeldet wird, um die 2 Jahre zu überbrücken, kann es zu Problemen kommen ? Wird ein Wohnsitz kontrolliert ? Welche Kontrollmassnahmen gibt es, was muss vorhanden sein (Bad) ??
Darf das Hausinnere überhaupt von einer Behörde eingesehen werden ?

c) Wie riskant schätzt ihr dieses Vorhaben ein ?

lg.
H



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