Spitzgiebel


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Abgeschickt von Sandro am 24 Februar, 2009 um 14:53:08

Hallo,

in einer historischen Altstadt stehen die Häuser direkt nebeneinander. In einem Hinterhof hat das Nachbargebäude (Haus 1) einen Spitzgiebel, der direkt an ein anderes Gebäude (Haus 2) anschließt. Nun möchte der Eigentümer des Nachbargebäudes diesen Spitzgiebel abreissen.
Es ist zu erwarten, dass durch den Abbruch bei Haus 2 dann ein Teil der Fassade bzw. des Dämmputzes beschädigt wird.
Wer ist dann für die Reparatur von Haus 2 zuständig? Ohne den Abbruch des Spitzgiebels von Haus 1 besteht kein Reparaturbedarf. Hat nun der Eigentümer von Haus 1 die Kosten zu tragen oder muss der Eigentümer von Haus 2 Widerspruch gegen das Bauvorhaben einreichen?
Hat jemand einen Tipp?

Gruß
Sandro




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