Re: Spitzgiebel


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Abgeschickt von Bolanger am 24 Februar, 2009 um 15:47:06:

Antwort auf: Spitzgiebel von Sandro am 24 Februar, 2009 um 14:53:08:

Hallo,

wenn ein Nachbar aufgrund eines Bauvorhabens, zu dem auch ein Abriss zählt, einem anderen Nachbarn Schaden zufügt, dann muss er natürlich auch dafür aufkommen. Warum sollten Sie irgendwo Widerspruch einlegen? Machen Sie eine Bestandsaufnahme, ggf, durch einen Sachverständigen, und machen Sie nach dem Abriss eine erneuete Bestandsaufnahme und fordern Sie den Nachbarn auf, die Schäden zu beheben. Vermutlich macht er das aber eh, auch unaufgefordert.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,

: in einer historischen Altstadt stehen die Häuser direkt nebeneinander. In einem Hinterhof hat das Nachbargebäude (Haus 1) einen Spitzgiebel, der direkt an ein anderes Gebäude (Haus 2) anschließt. Nun möchte der Eigentümer des Nachbargebäudes diesen Spitzgiebel abreissen.
: Es ist zu erwarten, dass durch den Abbruch bei Haus 2 dann ein Teil der Fassade bzw. des Dämmputzes beschädigt wird.
: Wer ist dann für die Reparatur von Haus 2 zuständig? Ohne den Abbruch des Spitzgiebels von Haus 1 besteht kein Reparaturbedarf. Hat nun der Eigentümer von Haus 1 die Kosten zu tragen oder muss der Eigentümer von Haus 2 Widerspruch gegen das Bauvorhaben einreichen?
: Hat jemand einen Tipp?

: Gruß
: Sandro





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