Re: wie Überprüfung einer Baugenehmigung beim Bauamt anregen?


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Abgeschickt von Bernhard am 26 Februar, 2009 um 07:31:34:

Antwort auf: Re: wie Überprüfung einer Baugenehmigung beim Bauamt anregen? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 25 Februar, 2009 um 20:35:21:

Hallo Bodo,

ich habe gestern abend noch etwas im Internet gesurft und mir folgendes angelesen. Selbst wenn die Baugenehmigung gegen §34 verstoßen würde, könnte ich als Nachbar nur dann etwas dagegen tun, wenn meine persönlichen Rechte verletzt wurden. Wenn die Stadt einen Fehler gemacht hat, der die Interessen der Stadt benachteiligt, dann ist das nicht meine Sache. Und die Grundflächenzahl wurde explizit als nicht nachbarschützend beschreieben, ebenso wie die überbaubare Fläche. Damit hätte ich persönlich quasi keine Handhabe und die Stadt wird sich hüten, eine einmal erteilte Genehmigung zurückzuziehen, denn dann müsste sie ja dafür haften. Die Stadt wird sich doch herzlich wenig an meinen Interessen stören, wenn das bedeutet, dass sie Schadenersatz leisten müsste.
Also auch wenn das Maß der baulichen Nutzung überschritten wurde, dann ist das ausschließlich Sache der Stadt, aber nicht von mir.
Das kann man wirklich nicht verstehen....

Bernhard


: hallo bernhard,
: da kein B-Plan vorhanden ist, regelt sich das bauvorhaben nach § 34 BauGB, siehe auch den link auf der startseite...die grz (grundflächenzahl) ist somit nicht "wirklich" relevant, sondern "art und mass" der baulichen nutzung....jetzt wird es kompliziert........denn § 34, (4)3 könnte andere aussenbereichsflächen mit einbeziehen... . .man muss nicht alles verstehen....
: warum gehen sie nicht einfach zum "bauamt" und fragen nach? die würdigung ihrer nachbarlichen interessen muss ja gewährleistet werden....
: mfg
: bodo hermann





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