Re: wie Überprüfung einer Baugenehmigung beim Bauamt anregen?


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 25 Februar, 2009 um 20:35:21:

Antwort auf: wie Überprüfung einer Baugenehmigung beim Bauamt anregen? von Bernhard am 25 Februar, 2009 um 19:58:38:

hallo bernhard,
da kein B-Plan vorhanden ist, regelt sich das bauvorhaben nach § 34 BauGB, siehe auch den link auf der startseite...die grz (grundflächenzahl) ist somit nicht "wirklich" relevant, sondern "art und mass" der baulichen nutzung....jetzt wird es kompliziert........denn § 34, (4)3 könnte andere aussenbereichsflächen mit einbeziehen... . .man muss nicht alles verstehen....
warum gehen sie nicht einfach zum "bauamt" und fragen nach? die würdigung ihrer nachbarlichen interessen muss ja gewährleistet werden....
mfg
bodo hermann


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