Holzfällung-Vermessungskosten


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Abgeschickt von Karl Bretzinger am 26 Februar, 2009 um 09:31:35

Verehrte Forumsteilnehmer,

wie lässt sich folgende Fallkonstellation lösen ohne in die Quadratur des Kreises zu fallen:

Grundstücksbesitzer A fällt Kastanienbäume.
Grundstücksbesitzer B als Nachbar reklamiert, die Bäume seien noch auf seinem Grundstück. Bäume standen am Hang beim höhergelegenen Grundstück von B.
Grenzpunkte gibt es keine.
Besitzer A erklärt, er habe privat vermessen lassen, alles ok, sind seine Bäume.
B argumentiert Privatvermessung begründe noch kein Recht abzuholzen, weil unzulässig oder sogar strafbar.
B möchte vermessen lassen, A weigert sich weil schon für die Privatvermessung bezahlt, deshalb soll B alles zahlen.
Vermessungskosten von 1500 € liegen um die Hälfte über dem Grundstückswert von B.
Es stehen noch Bäume auf der umstrittenen Grenze.
Was tun?
Warum Vermessungskosten so exorbitant hoch?
Keine Kokurrenz weil Behörde?
Keine Wirtschaftlichkeit und damit Grenz- und Rechtsunsicherheit begünstigt.
Danke für die Antworten!




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