Re: Holzfällung-Vermessungskosten


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Abgeschickt von Bolanger am 26 Februar, 2009 um 19:32:29:

Antwort auf: Holzfällung-Vermessungskosten von Karl Bretzinger am 26 Februar, 2009 um 09:31:35:

Hallo,

ich nehme mal an, dass Sie "A" sind und Ihr Nachbar "B" ist..... immer diesen blöden Buchstabenspiele....

Ich würde an Ihrer Stelle gelassen bleiben. Zuerstmal wollen Sie nichts vom Nachbarn, sondern der Nachbar von Ihnen. Dann wird er auch irgendwann die ersten Schritte dazu einleiten. Wenn er der Meinung ist, einen weitere Vermessung haben zu wollen, dann kann er diese gerne beauftragen. Er darf ja auch eine große Plastiktorte auf sein Grundstück rollen aus der eine knapp bekleidete Dame herausspringt und wird dafür auch keinen Kostenbeitrag verlangen können, nur weil Sie sich das von Ihrem Grundstück ansehen können. Die zweite Vermessung ist also erstmal das Privatvergnügen Ihres Nachbarn. Sollte sich dann herausstellen, dass Ihr Vermesser richtig gearbeitet hat, und davon gehe ich erstmal aus, dann passiert nichts weiter. Der Nachbar bleibt auf den Kosten sitzen, weil es eben sein Privatvergnügen ist. Sollte sich allerdings herausstellen, dass Ihr Vermesser geschlampt hat, dann wird es interessant, denn dann können Prozesse, Gutachten etc. folgen. Aber das wollen wir mal nicht hoffen.
Ich an Ihrer Stelle würde dem Nachbarn auch keine Kostenbeteiligung anbieten. Wenn sich bei einer Neuvermessung der Fehler der ersten Vermessung zeigt, müssen Sie eh die Kosten übernehmen, und wenn sich kein Fehler zeigt, zahlen Sie nichts. Oder können Sie sich mit dem nachbarn auf eine hälftige Kostenübernahme einigen, und damit einen Prozess umgehen?
Mit dem "Sie hätten die Bäume nicht fällen dürfen" würde ich mir die Baumsatzung Ihrer Gemeinde ansehen. Da steht genau drin, was gefällt werden darf und was nicht. Je nachdem ob die Fällung legal war würde ich dem Nachbarn bei den vermessungskosten entgegen kommen, eben in der Hoffnung, dass der dann zufrieden ist bzw. man aushandeln kann, dass er Sie nicht anzeigt oder so.

Bolanger


: Verehrte Forumsteilnehmer,

: wie lässt sich folgende Fallkonstellation lösen ohne in die Quadratur des Kreises zu fallen:

: Grundstücksbesitzer A fällt Kastanienbäume.
: Grundstücksbesitzer B als Nachbar reklamiert, die Bäume seien noch auf seinem Grundstück. Bäume standen am Hang beim höhergelegenen Grundstück von B.
: Grenzpunkte gibt es keine.
: Besitzer A erklärt, er habe privat vermessen lassen, alles ok, sind seine Bäume.
: B argumentiert Privatvermessung begründe noch kein Recht abzuholzen, weil unzulässig oder sogar strafbar.
: B möchte vermessen lassen, A weigert sich weil schon für die Privatvermessung bezahlt, deshalb soll B alles zahlen.
: Vermessungskosten von 1500 € liegen um die Hälfte über dem Grundstückswert von B.
: Es stehen noch Bäume auf der umstrittenen Grenze.
: Was tun?
: Warum Vermessungskosten so exorbitant hoch?
: Keine Kokurrenz weil Behörde?
: Keine Wirtschaftlichkeit und damit Grenz- und Rechtsunsicherheit begünstigt.
: Danke für die Antworten!





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