Re: Rechnungskorrektur nach über 15 Monaten?


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Abgeschickt von Bolanger am 26 Februar, 2009 um 19:35:31:

Antwort auf: Rechnungskorrektur nach über 15 Monaten? von Nino am 25 Februar, 2009 um 22:15:16:

Hallo,

was steht denn auf der Rechnung von vor einem Jahr? Steht da Schlussrechnung oder nur Rechnung? Wenn in der neuen Rechnung Leistungen ausgeweisen werden, die erbracht wurde, in der alten Rechnung aber nicht auftauchen, dann kann der Handwerker auch noch nachfordern. Ich glaube das sind bis zu einem Jahr zum Quartalsende oder so, bin mir aber nicht sicher. Google hilft da wieter. Mir scheint es, als ob dem Handwerker kurz vor Ablauf vom Februar dieser Posten noch aufgefallen ist und er den noch rechtzeitig in Rechnung stellt.

Bolanger

: Hallo,
: über 1 Jahr nach Zahlung der Gesamtrechnung taucht eine "partielle Berichtigung" (natürlich Nachzahlung) auf. Hat jemand so etwas bereits erlebt? Mit welchen Ergebnissen/ Konsequenzen?
: Vielen Dank für Beiträge.





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