Re: Rechnungskorrektur nach über 15 Monaten?


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Abgeschickt von Nino am 02 Maerz, 2009 um 11:02:36

Antwort auf: Re: Rechnungskorrektur nach über 15 Monaten? von Bolanger am 26 Februar, 2009 um 19:35:31:

:-(
Die "alte"Rechnung ist ein Standart-Formular auf dem Rechnung vorgedruckt ist. Dann steht im Text: Für die Fertigstellung des Kellers lt. Angebot vom...
In der neuen Rechnung sind nur Zahlen ohne auf eine spezielle Leistung hinzuweisen. Ohnehin hatten wir in 2007 schon 2 drastische Erhöhungen der Kosten...
Wonach google ich am besten?
Herzlichen Dank vorab!


: Hallo,

: was steht denn auf der Rechnung von vor einem Jahr? Steht da Schlussrechnung oder nur Rechnung? Wenn in der neuen Rechnung Leistungen ausgeweisen werden, die erbracht wurde, in der alten Rechnung aber nicht auftauchen, dann kann der Handwerker auch noch nachfordern. Ich glaube das sind bis zu einem Jahr zum Quartalsende oder so, bin mir aber nicht sicher. Google hilft da wieter. Mir scheint es, als ob dem Handwerker kurz vor Ablauf vom Februar dieser Posten noch aufgefallen ist und er den noch rechtzeitig in Rechnung stellt.

: Bolanger

: : Hallo,
: : über 1 Jahr nach Zahlung der Gesamtrechnung taucht eine "partielle Berichtigung" (natürlich Nachzahlung) auf. Hat jemand so etwas bereits erlebt? Mit welchen Ergebnissen/ Konsequenzen?
: : Vielen Dank für Beiträge.




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