Abgeschickt von Claudia am 27 Februar, 2009 um 16:11:39
Antwort auf: Breit Grins....... =;-) von K.D. am 27 Februar, 2009 um 10:24:28:
Vielen Dank für die Erläuterung! So ähnlich ist es nämlich.
Ich habe meinen Namen geändert, die Baugenehmigung wurde umgeändert. Ich bin jetzt alleinige Bauherrin und wollte meinen neuen Partner "Paul bzw. später Heinz" mit eintragen lassen. Wollte nur wissen, ob dann die Baubeginnsanzeige an das neue Baugesetz gebunden ist, oder immer noch die Verordnungen von 2005 gelten. So meine Herren, ist es jetzt verständlicher? ;o)