Re: Genau so ist es!


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Abgeschickt von Sittenwächter am 27 Februar, 2009 um 17:19:51:

Antwort auf: Genau so ist es! von Claudia am 27 Februar, 2009 um 16:11:39:

: Ich habe meinen Namen geändert, die Baugenehmigung wurde umgeändert. Ich bin jetzt alleinige Bauherrin und wollte meinen neuen Partner "Paul bzw. später Heinz" mit eintragen lassen.


Bleibt die Frage, was Sie damit erreichen wollen (nicht nur, wenn er sowieso in ein paar Monaten wieder rausfliegen soll):
=> Der Bauherr/die Bauherrin ist der verantwortliche Ansprechpartner für die Bauaufsichtsbehörde, wenn auf der Baustelle mal etwas schiefläuft. Sie will deshalb nur wissen, wer genau das ist. Die Baugenehmigung selbst ist personenunabhängig, deshalb reicht eine schlichte Anzeie bei Bauherrenwechseln auch aus (besonderheiten nur bei personen-/berufsbezogenen Privilegierungen wie z.B. Landwirt im Außenbereich).
Wenn Sie die Hosen an haben, wüßte ich nicht, warum Ihr Partner dort noch mit hereinsollte, gibt nur Koordinationsaufwand.

=> Bei einer etwaigen Wohnungsbauförderung wird natürlich die Frage nach dem Empfänger der Gelder interessant. Das lässt sich nicht beliebig auswechseln, da wird schon genau gefragt, wer das Geld bekommen hat und wer zur zweckentsprechenden Verwendung verpflichtet ist. Und da bleibt Peter u.U. im Geschäft, auch wenn Sie schon bei Heinz angekommen sind.




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