Re: Bebauung eines Nichtbaulandes


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Abgeschickt von Bauassessor am 28 Februar, 2009 um 19:17:56:

Antwort auf: Re: Bebauung eines Nichtbaulandes von schüler am 27 Februar, 2009 um 12:24:10:

Hallo,

ich vermute, dass es sich um eine Nutzung als Ferienwohnung handelt. Dabei handelt es sich nicht um eine Privilegierte Nutzung gem. § 35 BauGB (Außenbereich). Eine Erweiterung wird somit ziemlich schwierig.

Es es das Ihnen Wert ist, geht ggf. etwas über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Ist aber teuer und langwierig...


: hallo,

: -das grundstück steht nicht im bebauungsplan
: -aussenbereich ja
: -ohne wohnrecht heisst das eine offizielle wohnsitzeintragung nicht möglich ist.verbleib dort ist 365 tage im jahr möglich.
: -eine baugenemigung wird nicht erteilt da nicht im bebauungsplan!
: -ich möchte es vergrössern weil ich mich im späteren alter dort öfter aufhalten möchte
: -steht in thürungen

: danke......

: : Hallo,

: : was heißt NIchtbauland? Kein Bebauungsplan? Im Außenbereich? Was heißt ohne Wohnrecht? Ohne Baugenehmigung? Oder nicht zum dauerhaften Verbleib (als Wohnung) nutzbar?

: : Müssen Sie es vergrößern? Warum das Fragezeichen? Warum wurde Bauantrag negativ beschieden?

: : In welchem Bundesland steht das Ferienhaus?

: : Einfach zu viele offene Fragen, daher keine Antwort möglich.

: : : hallo,

: : : ich habe mir anfang des jahres ein ferienhaus gekauft.
: : : ca 80m2.ohne ofizielles wohnrecht.kann aber das ganze jahr täglich genutzt werden.
: : : dieses steht auf nichtbauland, obwohl ein anbau aber problemlos möglich wäre. ein haus unter mir ist noch bauland.

: : : ich mus es vergrössern ?
: : : bauanträge werden abgewisen. was kann ich tun um einen anbau durchzudrücken ?

: : : danke mfg matthias





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