Abgeschickt von Bauassessor am 28 Februar, 2009 um 19:17:56:
Antwort auf: Re: Bebauung eines Nichtbaulandes von schüler am 27 Februar, 2009 um 12:24:10:
Hallo,
ich vermute, dass es sich um eine Nutzung als Ferienwohnung handelt. Dabei handelt es sich nicht um eine Privilegierte Nutzung gem. § 35 BauGB (Außenbereich). Eine Erweiterung wird somit ziemlich schwierig.
Es es das Ihnen Wert ist, geht ggf. etwas über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Ist aber teuer und langwierig...
: hallo,
: -das grundstück steht nicht im bebauungsplan
: -aussenbereich ja
: -ohne wohnrecht heisst das eine offizielle wohnsitzeintragung nicht möglich ist.verbleib dort ist 365 tage im jahr möglich.
: -eine baugenemigung wird nicht erteilt da nicht im bebauungsplan!
: -ich möchte es vergrössern weil ich mich im späteren alter dort öfter aufhalten möchte
: -steht in thürungen
: danke......
: : Hallo,
: : was heißt NIchtbauland? Kein Bebauungsplan? Im Außenbereich? Was heißt ohne Wohnrecht? Ohne Baugenehmigung? Oder nicht zum dauerhaften Verbleib (als Wohnung) nutzbar?
: : Müssen Sie es vergrößern? Warum das Fragezeichen? Warum wurde Bauantrag negativ beschieden?
: : In welchem Bundesland steht das Ferienhaus?
: : Einfach zu viele offene Fragen, daher keine Antwort möglich.
: : : hallo,
: : : ich habe mir anfang des jahres ein ferienhaus gekauft.
: : : ca 80m2.ohne ofizielles wohnrecht.kann aber das ganze jahr täglich genutzt werden.
: : : dieses steht auf nichtbauland, obwohl ein anbau aber problemlos möglich wäre. ein haus unter mir ist noch bauland.
: : : ich mus es vergrössern ?
: : : bauanträge werden abgewisen. was kann ich tun um einen anbau durchzudrücken ?
: : : danke mfg matthias