Re: 7 Jahre Frist (Nutzungsänderung) im Außenbereich NRW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Maerz, 2009 um 09:10:06

Antwort auf: 7 Jahre Frist (Nutzungsänderung) im Außenbereich NRW von Norbert am 01 Maerz, 2009 um 21:48:12:

: Hallo,
: soweit ich weiß ist am 1.1.09 wieder der § eingetreten, der eine Umnutzung einer Scheune zum Wohngebäude verbietet, wenn die landwirtschaftliche Nutzung vor mehr als 7 Jahren aufgegeben wurde. Irgendnwo im Netz habe ich gelesen das dieser Paragraph für eine bestimmte Zeit ausgesetzt war. Kann mir jemand sagen warum und wielange das war? Bzw. wird der Paragraph nochmal ausgesetzt oder kann man diesen umgehen, indem der besitzer für ein halbes Jahr einen Landwirtschaftlichen Betrieb anmeldet? Leider finde ich im Netzt nichts darüber, wäre aber mal interessant zu wissen.

: Gruß Norbert


siehe ...

http://nrw-baurecht.de/aktuelle-vorschriftenaenderungen-f28/baugb-245-und-35-bund-gestattet-laengere-aussetzun-t419.html




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