Re: Bauzaun als Gartenzaun


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Abgeschickt von vnvnative am 04 Maerz, 2009 um 11:57:50:

Antwort auf: Re: Bauzaun als Gartenzaun von Dirk Baumeister am 04 Maerz, 2009 um 06:20:04:

Ist Weserbergland noch NRW?
In NRW gibt es jedenfalls im Nachbbarechtsgesetz Grenzabstände für Sträucher, bei Brombeeren mind. 1 m (§ 41 I 3 d NachbG).
Regelungen über Einfriedigungen gibt es auch, in § 36 NachbG, die allerdings den schon angesprochenen öff-rechtl. Verpflichtungen nachgehen.

Für geschlossene Bretterzäune > 2 m Höhe wird dann auch § 6 Abs. 10 BauO mit seiner Forderung nach Abstandflächen interessant.

Irgendwann kann man die Gemeinde auch mal fragen, ob sie nicht wegen der Verunstaltung von sich aus tätig werden will (§ 12 BauO), wobei ich dafür nicht mit großem Anklang rechnen würde.

Achtung: In allen Fällen laufen Verwirkungsfristen!




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