Re: Bebauung von Aussenbezirk als Nicht-Landwirt


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Maerz, 2009 um 19:41:42

Antwort auf: Bebauung von Aussenbezirk als Nicht-Landwirt von Bohn am 09 Maerz, 2009 um 10:25:40:

: Hallo,

: Wir wollen ein Grundstück kaufen, auf dem sich ein alter Vierkanthof befindet. Dieser muss abgerissen werden und es wird ein neues Wohnhaus gebaut. Da zu dem Grundstück viel Land gehört (Wiesen), sollen dort Pferde untergebracht werden. Jedoch ohne Boxen etc. Lediglich ein Unterstand für den Winter soll geschaffen werden. Doch dies schein nur für Landwirte möglich zu sein
: So..nun die direkten Fragen:

: 1. gibt es eine Möglichkeit, dass eine Genehmigung erteilt wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Land sonst nicht anders zu nutzen ist (ca. 100qm, für Ackerbau viel zu klein, durch Graben vom reslichten Feld abgetrennt)
: 2. kann man Landwirt (Nebenlandwirt) werden um dies anders zu regeln, welche Voraussetzungen müssen dann erfüllt werden?

: Lg

Diese Fragen wird man nicht in einem Forum klären können da gerade im Aussenbereich eine Vielzahl von Zusammenhängen und Bedingungen zu berücksichtigen ist (§35 BauGB).

Wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde und ggf. an die Landwirtschaftskammer wegen den Voraussetzungen zur Nebenerwerbslandwirtschaft.



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