... Autokauf vs. Hauskauf


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Maerz, 2009 um 10:55:15

Antwort auf: Re: Bauzeichnung von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 10 Maerz, 2009 um 22:31:36:

: hallo bettina,
: sie haben ein zfh erworben, aber im "baurechtlichen" bestand ein efh vorgefunden....erstmal juristisch ein problem für den verkäufer....nun gut. baurechtlich relevant ist jetzt nicht nur der nachweis des brandschutz und der standsicherheit, sonder auch der nachweis des schallschutz.....neben dem baurechtlichen schallschutz gibt es erhöhte anforderungen an den schallschutz, der zivilrechtlich "eingeklagt" werden kann. "nachträglich" einen bauantrag zum jetzigen "nutzung" zu stellen, macht nur sinn bei einer eigennutzung, da "fremdansprüche entfallen".zur kostenfrage: der verkäufer hat das haus als zfh verkauft........aber ein efh "untergejubelt", in ihrer unwissenheit ist somit in meinen augen ein betrug vorgenommen worden, der juristisch von einem rechtsanwalt betreut werden sollte.....nehmen sie die sache nicht auf die "leichte schulter", sie fahren ja auch nicht zu einem autohaus und kaufen einen gebrauchten opel-astra zur sofortigen mitnahme und fahren nach hause mit einer ente (citroen 2CV)...liebhaber ausgenommen...
: mfg
: bodo hermann


... auch beim Autokauf obliegt es dem KÄUFER die Unterlagen und das Objekt zu prüfen. Beim Auto kaufen wir in der Regel nichts ohnen den Fahrzeugbrief eingesehen und geprüft zu haben. Beim Haus wird (leider) meist ohne Einsicht und Prüfung der Baugenehmigung gekauft. Aber wer trägt denn für dieses Versäumnis die Verantwortung?

Wer weisst denn nach, dass die Käufer nicht über alle Umstände der Genehmigungssituation informiert wurden? Und vor allem wie?

Sooo einfach, wie beim Auto (Ente statt Astra) dürfte das mit dem "Betrugsvorwurf", der im übrigen ja auch ganz erheblich ist, nicht werden.

Die Beratung durch einen Anwalt ist selbstverständlich dringend geboten.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]