Re: Bauzeichnung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 10 Maerz, 2009 um 22:31:36:

Antwort auf: Re: Bauzeichnung von Dirk Baumeister am 09 Maerz, 2009 um 18:38:02:

hallo bettina,
sie haben ein zfh erworben, aber im "baurechtlichen" bestand ein efh vorgefunden....erstmal juristisch ein problem für den verkäufer....nun gut. baurechtlich relevant ist jetzt nicht nur der nachweis des brandschutz und der standsicherheit, sonder auch der nachweis des schallschutz.....neben dem baurechtlichen schallschutz gibt es erhöhte anforderungen an den schallschutz, der zivilrechtlich "eingeklagt" werden kann. "nachträglich" einen bauantrag zum jetzigen "nutzung" zu stellen, macht nur sinn bei einer eigennutzung, da "fremdansprüche entfallen".zur kostenfrage: der verkäufer hat das haus als zfh verkauft........aber ein efh "untergejubelt", in ihrer unwissenheit ist somit in meinen augen ein betrug vorgenommen worden, der juristisch von einem rechtsanwalt betreut werden sollte.....nehmen sie die sache nicht auf die "leichte schulter", sie fahren ja auch nicht zu einem autohaus und kaufen einen gebrauchten opel-astra zur sofortigen mitnahme und fahren nach hause mit einer ente (citroen 2CV)...liebhaber ausgenommen...
mfg
bodo hermann





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