Re: Bauzeichnung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Maerz, 2009 um 18:38:02

Antwort auf: Bauzeichnung von Bettina am 09 Maerz, 2009 um 07:27:37:

: Wir haben vor kurzem ein Zweifamilienhaus erworben. Es hat sich jetzt herausgestellt, dass dies vorher ein Einfamilienhaus war. In der Bauakte ist nicht eingetragen - wer ist jetzt für die neue Bauzeichnung zuständig?! Es ist ja ein recht hoher Kostenfaktor. Wir möchten gerne einen Durchbruch bei einer tragenden Wand durchführen. Aufgrunddessen einen Bauantrag stellen und bei dieser Gelegenheit ist es aufgefallen, dass der Umbau nicht eingetragen ist bzw. nicht offiziell durchgeführt wurde. Was machen wir jetzt???

... wussten Sie denn nicht was Sie kaufen?

Wenn Sie den Bauantrag stellen wollen, sind Sie bzw. Ihr Entwurfsverfasser für die Erstellung und Richtigkeit der Bauantragsunterlagen verantwortlich.



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