Re: Vergrößern / Hinzufügen von Fenstern in Reihenmittelhaus


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Maerz, 2009 um 21:58:52

Antwort auf: Vergrößern / Hinzufügen von Fenstern in Reihenmittelhaus von Daniel D. am 14 Maerz, 2009 um 19:54:15:

: Hallo!

: Folgendes Problem: Benötigt man für das Vergrößern eines/mehrerer Fenster, konkret für das Herunterziehen der Fenster in einem Reihenmittelhaus (NRW) bis auf Bodentiefe eine Baugenehmigung oder Zustimmung der Nachbarn? Wie sähe es aus, wenn zugleich ein Fenster in der Vorderfront hinzugefügt würde? Wo erfahre ich, welche Bestimmung es für Absturzsicherungen (Geländer o.ä.) gibt?

: Vorab schon mal vielen Dank für jede Info!

Genehmigungspflicht/-freiheit: §65 BauO NRW
Veränderungen der Fenster sind nicht genehmigungspflichtig, ACHTUNG: die sonstigen Regelungen der BauO müssen eingehalten werden, d. h. z. B., dass Fenster in Grenzwänden nicht zulässig sind.

Absturzsicherungen: §41 BauO NRW - Umwehrungen



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