Re: Vergrößern / Hinzufügen von Fenstern in Reihenmittelhaus


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Abgeschickt von Daniel D. am 15 Maerz, 2009 um 12:19:31

Antwort auf: Re: Vergrößern / Hinzufügen von Fenstern in Reihenmittelhaus von Dirk Baumeister am 14 Maerz, 2009 um 21:58:52:

: : Hallo!

: : Folgendes Problem: Benötigt man für das Vergrößern eines/mehrerer Fenster, konkret für das Herunterziehen der Fenster in einem Reihenmittelhaus (NRW) bis auf Bodentiefe eine Baugenehmigung oder Zustimmung der Nachbarn? Wie sähe es aus, wenn zugleich ein Fenster in der Vorderfront hinzugefügt würde? Wo erfahre ich, welche Bestimmung es für Absturzsicherungen (Geländer o.ä.) gibt?

: : Vorab schon mal vielen Dank für jede Info!


: Genehmigungspflicht/-freiheit: §65 BauO NRW
: Veränderungen der Fenster sind nicht genehmigungspflichtig, ACHTUNG: die sonstigen Regelungen der BauO müssen eingehalten werden, d. h. z. B., dass Fenster in Grenzwänden nicht zulässig sind.

: Absturzsicherungen: §41 BauO NRW - Umwehrungen

Danke für die schnelle(!) Info!
Noch ein kleiner Nachtrag: Braucht man für das Versetzen eines Fensters bzw. für ein neues Fenster einen Statiker (wegen Fenstersturz u.ä.)?





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