Re: Imbissanhänger


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Maerz, 2009 um 22:04:29

Antwort auf: Imbissanhänger von frank am 14 Maerz, 2009 um 20:41:20:

: Guten Tag,

: ich habe vor einen mobilen Imbissanhänger auf eigenem Grundstück aufzustellen und dort zeitweise auch zu betreiben.

: Nun wurde mir gesagt, daß ich hierfür eine Baugenehmigung bedürfe.

: Meine Fragen:

: #1 wo finde ich in der Bauverordnung, die Erfassung solcher mobilen Anlagen, daß diese einer Genehmigung bedürfen?

: #2 den Imbisswagen hatte ich mir zugelegt, nachdem ich zuvor einen Bauantrag für einen Imbiss in einer Scheune auf dem gleichen Grundstück gestellt hatte, dieser auch genehmigt wurde bzw. genehmigt ist, jedoch die damit verbundenen Auflagen (Waschräume, Kanalisationsanschluss) mein finanzielles Budget sprengen. Da dieser Imbissbetrieb genehmigt wurde und der Anhänger nun genau dort an besagter Scheune aufgestellt werden soll, war ich davon ausgegangen, daß dieser somit keines Antrags bedürfe, zumal dieser ja auch bewegt wird. Eine falsche Annahme?

: Oder hat jemand einen Tip für mich?

: Gruß,

: Frank

... falsche Annahme!
Ein Imbisswagen ist nunmal keine umgenutzte Scheune, oder?

Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus der Betrachtung einer "gebäudegleichen Wirkung", die von einem dauerhaft installierten Imbiss-, Wohn- oder Sonstwas-Wagen ausgeht. Das Gerät würde inklusive seiner Nutzung die gleichen Auswirkungen auf die Umgebung haben, wie ein Gebäude. Die Ausweitung des Geltungsbereiches der BauO ergibt sich normalerweise aus den ersten drei bis fünf Paragraphen, RLP ist mir da jetzt nicht so geläufig.



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