Dachüberstand bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von ReinerBiesi am 14 Maerz, 2009 um 22:29:55

Hallo und einen guten Tag,

beim Lesen der Tageszeitung fiel uns ein Artikel auf, der eine lebhafte Diskussion entfachte, aber ohne ein Ergebnis ausging. Im nachfolgenden möchte ich einmal kurz davon berichten und hoffe, daß jemand eine interessante Lösung unserer Diskussion beisteuert.
Kurz gefasst:
Es ging um ein Bauvorhaben, bei dem Grenzbebauung über ein Umlegungsverfahren erreicht worden war. Es wurde jedoch versäumt den Dachüberstand mit ca. 60 cm mit einzubeziehen. Dies kam so, Der Eigentümer des bestehenden Hauses hatte vor 18 - 20 Jahren ein neues Dach eben mit diesem Dachüberstand erbaut. Dieser war jedoch nicht beantragt worden. Skurrilerweise sei dann damals aber doch von der Baubehörde eine Bauabnahme erfolgt. Der neue Nachbar(er wurde vor 16 Jahren Eigentümer des Nachbargrundes) besteht nun darauf, dass das Dach zurückgebaut werden muß, damit er höher bauen kann. Der andere beharrt auf der Bauabnahme, den damit sei im nachhinein der "Fehler" korrigiert worden. Wie seht ihr diesen Fall. Gibt es ein Happy End? Wenn ja, für wen?

Ich freue mich auf rege Antworten, die unsere Diskussion endlich mit einer Lösung bedient.

Gruß
ReinerBiesi



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