Re: Dachüberstand bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von vnvnative am 16 Maerz, 2009 um 11:18:12:

Antwort auf: Dachüberstand bei Grenzbebauung von ReinerBiesi am 14 Maerz, 2009 um 22:29:55:

Genehmigt ist das mit der mängelfreien Abnahme natürlich nicht, siehe z.B. Link.

Aber nach 18 Jahren dürfte der Nachbar seine Ansprüche auf Beseitigung - wenn er sie je besessen hat - ohne Zweifel verwirkt haben.


=> Alles bleibt wie es ist, aber bei der Erneuerung des Hauses sprechen wir uns wieder.



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