Abgeschickt von vnvnative am 16 Maerz, 2009 um 11:18:12:
Antwort auf: Dachüberstand bei Grenzbebauung von ReinerBiesi am 14 Maerz, 2009 um 22:29:55:
Genehmigt ist das mit der mängelfreien Abnahme natürlich nicht, siehe z.B. Link.
Aber nach 18 Jahren dürfte der Nachbar seine Ansprüche auf Beseitigung - wenn er sie je besessen hat - ohne Zweifel verwirkt haben.
=> Alles bleibt wie es ist, aber bei der Erneuerung des Hauses sprechen wir uns wieder.