Re: Werkstatt ohne Genehmigung zur Wohnung umgebaut


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Abgeschickt von vnvnative am 16 Maerz, 2009 um 11:14:40:

Antwort auf: Werkstatt ohne Genehmigung zur Wohnung umgebaut von VWeew am 14 Maerz, 2009 um 22:28:37:

Sie sollten sich dazu insgesamt anwaltlichen Rat holen, der die Gesamtlage mit Ihnen anhand des maßgeblichen schriftlichen Kaufvertrages und der Genehmigungsperspektiven prüft.

Im Verhältnis zur Bauaufsicht ist regelmäßig zumindest auch der jeweilige Eigentümer -also bei bereits erfolgter Umschreibung Sie - als sog. Zustandsstörer verantwortlich, auf Verschulden kommt es dabei nicht an.

Meist ist die Änderung von Gewerbe in Wohnen einfacher als umgekehrt, aber in der Tat kann das noch einiges kosten - vor allem, wenn der Umbau auch materiell nicht vollständig rechtmäßig erfolgt ist (z.B. aktuelle Brandschutzanforderungen o.ä.)

=> Sie haben mehrere Optionen, aber welches die für Sie geeignete ist, kann man in einem Forum nicht klären. Suchen Sie sich einen guten Rechtsanwalt!

Im Vorfeld wäre das billiger gewesen - bitte erlauben Sie mir die Äußerung das ich überhaupt gar nicht verstehen kann, wie man so total be.... sein kann, soviel Geld auf blauen Dunst zu zahlen.
Mal gut, dass sie die paar Euro für eine vernünftige Beratung damals gespart haben...
Ich hätte da übrigens noch einen fliegenden Teppich zu verkaufen.



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