Re: Bebauungsplan ohne Regelung der Dachform


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Abgeschickt von Martin am 17 Maerz, 2009 um 09:11:48:

Antwort auf: Re: Bebauungsplan ohne Regelung der Dachform von Dirk Baumeister am 16 Maerz, 2009 um 19:32:54:

§ 34 Abs. 1 BauGB, letzter Halbsatz: das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Hier können durchaus auch gestalterische Merkmale -wie z. B. die Dachform- von Bedeutung sein. Vgl. Söfger in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Kommentar zum BauGB, § 34 Rdnr. 68.
Gruss, Martin

: ... im §34 BauGB sind nur die Regelungen zu Art (Gewerbe, Wohnen, ...) und Mass (bebaute Fläche, Bebauungstiefe, Gebäudehöhe, Bauweise, ...) der Nutzung maßgeblich.

: Die Dachform gehört da nicht zu, nur die Höhe!


:
: : Wenn ein qualifizierter B-Plan vorliegt (§ 30 Abs. 1 BauGB), der die Dachform nicht regelt, ist jede Dachform zulässig. Die Klage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung hätte nur Erfolg, wenn das Dach ihn unzumutbar beeinträchtigen würde; bei einem Flachdach schwer vorstellbar. Handelt es sich aber um einen einfachen B-Plan (§ 30 Abs. 2 BauGB)ohne Regelung zur Dachform, muss sich Ihr Dach in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Entscheidung darüber trifft die Bauaufsichtsbehörde. Auch hier hat die Klage eines Nachbarn nur Erfolg, wenn er eine unzumutbare Beeinträchtigung nachweisen kann. Keine Rechtsberatung.
: : Gruss, Martin

: :
: : : Wenn in einem Bebauungsplan eines Wohngebiets mit überwiegend Einfamilienhäusern + Satteldächern die Dachform nicht vorgeschrieben ist, kann es bei der Genehmigung Probleme bei der Erstellung eines Flachdachhauses geben? Bzw. haben die Nachbarn das Recht dagegen vorzugehen?





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