Abgeschickt von Schlaberline am 17 Maerz, 2009 um 15:26:38
wir haben an unserem Wohnhaus eine Garage mit Balkon darauf. Beim Bau 1988 durften wir die Grundstücksgrenze ausbauen jetzt wollen wir nun entlich den Balkon fetig gestalten und unser Nachbar erlaubt keine Balkonumrandung sondern verlagt eine Dachbegrünung und wir dürfen diesen Teil des Balkons nur eine halbe Stunde am Tag nutzen so steht es sogar in der Baugenehmigung unseres Wintergarten der auf der anderen Hälfte des Balkon ist. weiß jemand ob das immer noch so ist oder gibt es da schon was neues vom Gesetz her