Re: Anfrage


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Abgeschickt von Bolanger am 19 Maerz, 2009 um 07:50:37:

Antwort auf: Anfrage von Schlaberline am 17 Maerz, 2009 um 15:26:38:

Hallo,

Ihre Gemeinde weiss am besten, ob es da schon ein neues Gesetz gibt. Das Zauberwort heisst Bebauungsplan. Nun gibt es drei Möglichkeiten:
1 - es gibt keinen B-Plan. dann gelten die Regeln der Landesbauordnung, die schreibt meist nichts zur Gestaltung vor, also auch nicht ob Gründach ja oder nein oder etwas zu einem geländer. Die LBO wird Ihnen aber vermutlich verbieten, das Dach als terrasse oder Wintergarten zu nutzen, weil der Grenzabstand unterschritten wird. Aber eín Geländer dürften Sie bauen
2- es gibt einen B-Plan, der sich aber nicht zu Ihrer Fragestellung äußert - dann gilt sinngemäß 1.
3 - der B-Plan sagt etwas zu Terrassen und Dachgestaltung etc. dann wissen Sie ja, was möglich ist.

Also ab zu Gemeinde und nachfragen.

Bolanger


: wir haben an unserem Wohnhaus eine Garage mit Balkon darauf. Beim Bau 1988 durften wir die Grundstücksgrenze ausbauen jetzt wollen wir nun entlich den Balkon fetig gestalten und unser Nachbar erlaubt keine Balkonumrandung sondern verlagt eine Dachbegrünung und wir dürfen diesen Teil des Balkons nur eine halbe Stunde am Tag nutzen so steht es sogar in der Baugenehmigung unseres Wintergarten der auf der anderen Hälfte des Balkon ist. weiß jemand ob das immer noch so ist oder gibt es da schon was neues vom Gesetz her





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