Abstand bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Margitta Altus am 18 Maerz, 2009 um 12:50:55

Guten Tag, wer kann uns helfen, Danke im Vorfeld!
Wir wollten jetzt im Frühjahr unser käuflich erworbenes Wohngrundstück einzäunen. Nachdem wir die Grenzmarkierungen freilegten stellten wir fest, dass im Falle der Einzäunung ein ENERGIE- Versorgungshäuschen (Trafohaus)ca. 2 x 4 m groß, von der anderen Seite so dicht an unser Grundstück gebaut wurde (nach der Wende)so das bei Wartungsarbeiten die Monteure nicht mehr die Türen öffnen könnten. Wo liegen da unsere Rechte ??? wir haben für einen m2 100,00 € bezahlen müssen. Wir haben zB. kein Baurecht erhalten, als wir vor kurzem unser Dach etwas rausziehen wollten um eine Kellertreppe zu überdachen....nur weil einige "cm" über waren, um den Abstand zur Grundstücksgrenze von 2 Metern einzuhalten





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