Re: Abstand bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bolanger am 19 Maerz, 2009 um 07:45:55:

Antwort auf: Abstand bei Grenzbebauung von Margitta Altus am 18 Maerz, 2009 um 12:50:55:

Hallo,

prinzipiell kann Ihnen natürlich keiner verbieten, Ihr Grundstück einzuzäunen. Sollten Sie damit dann aber den Zugang zum Trafohäuschen versperren, könnte der Trafo-Häuschen-Besitzer aber auf die Verhältnismäßigkeit der Aktion hinweisen. Auf der einen Seite steht nämlich Ihr Interesse, dass Ihr Grundstück nicht begangen wird, und wenn es nur 1-2 mal pro Jahr ist. Auf der anderen Seite steht der Tafo-Betreiber, der Ihr Grundstück nur 1-2 mal pro Jahr betreten muss, ansonsten müsste er mit hohem Kostenaufwand und ggf. Stromausfällen in der Nachbarschaft das Häuschen umsetzen.
Meist ist sowas in der Nachbarschaftsordnung des Bundeslandes unter Hammerschlags- und Leiterrecht beschrieben. Kurz gesagt: ie fürfen Ihrem Nachbarn einen Zugang zu Ihrem Grundstück zu Wartungs- und Reparaturarbeiten an seinem Eigentum nicht verwehren, wenn die Alternativlösungen zu kompliziert, aufwändig oder teuer wären.
Bevor Sie hier im Forum nun allerdings fragen, wo Ihre Rechte liegen, sollten Sie mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen. Vielleicht kann und will er das Dingen ja umsetzen.

Bolanger


: Guten Tag, wer kann uns helfen, Danke im Vorfeld!
: Wir wollten jetzt im Frühjahr unser käuflich erworbenes Wohngrundstück einzäunen. Nachdem wir die Grenzmarkierungen freilegten stellten wir fest, dass im Falle der Einzäunung ein ENERGIE- Versorgungshäuschen (Trafohaus)ca. 2 x 4 m groß, von der anderen Seite so dicht an unser Grundstück gebaut wurde (nach der Wende)so das bei Wartungsarbeiten die Monteure nicht mehr die Türen öffnen könnten. Wo liegen da unsere Rechte ??? wir haben für einen m2 100,00 € bezahlen müssen. Wir haben zB. kein Baurecht erhalten, als wir vor kurzem unser Dach etwas rausziehen wollten um eine Kellertreppe zu überdachen....nur weil einige "cm" über waren, um den Abstand zur Grundstücksgrenze von 2 Metern einzuhalten




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