Re: Zweitverwertung: Kopie eines Einfamilienhauses ok?


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Abgeschickt von Bolanger am 30 Maerz, 2009 um 10:44:02:

Antwort auf: Zweitverwertung: Kopie eines Einfamilienhauses ok? von Friderike Hansen am 25 Maerz, 2009 um 11:13:42:

Hallo,

ich glaube, ich habe sowas vor einer halben Ewigkeit mal gelesen. Die Kernfrage ist ja eigentlich, ob die Rechte beim Architekten liegen, der ja der offizielle Entwurfsverfasser ist, oder beim Bauherren, der den Architekten mit Geld zu dieser Hirnleistung angespornt hat. Mir scheint es daher egal, ob diese Ideen von Ihnen kommen oder nicht. Die Kernfrage bleibt gleich: Liegen die Rechte beim Verfasser oder beim Auftraggeber?

Ich persönlich denke, dass Sie wenig Chancen haben. Wer soll mir denn verbieten, mein Wohnzimmer auch nach hinten links zu machen, die Küche nach vorne rechts mit einem kleinen Erker etc. und das obwohl Sie Ihr Haus genau so aufteteilt haben? Sie sagen ja selbst, dass das geplante Haus keine 1:1 Kopie ist sondern nur (eine Vielzahl) von Elementen Ihres Hauses aufweist. Wollen Sie etwa ein Exklusivrecht auf eine Dachneigung von 38°, nur weil Ihr Haus eben diese Dachneigung hat? Woher haben Sie denn Ihre Ideen? Die haben Sie sich auch irgendwo abgeschaut, für schön befunden und wollen diese nun auch umsetzen.

Aber wie gesagt kann ich meine Meinung nicht mit Referenzen untermauern, sondern nur mit einem Baugefühl.

Bolanger


: Guten Tag, wie sehen Sie das?
: Ein Bauherr kommt mit sehr konkreten Vorstellungen zum Archtitekten, hat selbst Pläne gezeichnet, Maße erdacht, sich besondere Details ausgedacht etc.
: Der Architekt erstellt auf dieser Basis die Pläne, das Haus wird gebaut.

: In der Bauphase fällt auf, daß sich der Architekt, der bisher einen weniger einfallsreichen Stil hatte, Elemente diese Hauses in Entwürfe für andere Bauherren einfließen läßt. Der Bauherr toleriert dieses, erwähnt aber, daß es keine Kopie seines Hauses wünscht.

: Nach der Fertigstellung melden sich interessierte Passanten beim Bauherren, weil ihnen das Haus so gut gefällt. Der Bauherr läßt sie das Objekt besichtigen und nennt den Namen des Archtikten, mit dessen Hilfe das Haus gebaut wurde.

: Wenig später stellt sich heraus, daß dies Passanten im selben (sehr kleinen) Ort das gleiche Haus mit nur minimalen Änderungen mit dem selben Archtikten bauen wollen.
: Der erste Bauherr fühlt sich Ideenbeklaut und hintergangen. Der Archtikt verweist auf sein Urheberrecht und findet nichts dabei.

: Hat der Architekt recht? Ist das üblich, rechtes und nicht zu beanstanden, wenn sowas passiert?




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