... vorher kommt das Planungsrecht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Maerz, 2009 um 22:00:27

Antwort auf: Re: Garage als Büro nutzen? von Imme Kuhnert am 31 Maerz, 2009 um 10:18:16:

... vielleicht erstmal nach der grundsätzlichen Zulässigkeit der Nutzung fragen. Da können Sie sich normalerweise beim zuständigen Bauaufsichtsamt kostenlos beraten lassen. Das Thema Abstandfläche wird sich voraussichtlich nicht so ohne weiteres lösen lassen.


: Vielen Dank für die schnelle Antwort, werde mich dann mal mit einem Architekten unterhalten...

:
: : Könnte es schon, zumindest mit entsprechender Übereinkunft mit dem Eigentümer des Weges.
: : Die Fragen nach der planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit stellen sich natürlich wie bei jedem anderen Bauvorhaben auch und sollten am besten auf Grundlage entsprechender Unterlage mit einem Architekten geklärt werden.
: : Eine Sonderbehandlung des "Büroanbaus" weil vorher eine (meist auch noch privilegiert zulässige) Garage vorhanden war, deren Substand mitgenutzt wird, gibt es aber nicht.

: : : Könnte es erlaubt sein, eine Garage an der Grundstücksgrenze (grenzt an einen Weg, kein direktes benachbartes Grundstück) als Büroraum umzufunktionieren (mit einem kleinen Gäste-WC)? Auf der anderen Seite des Weges befindet sich ein weiteres Grundstück, dessen Haus jedoch an der anderen Seite des Grundstückes steht.
: : : Gibt es da vielleicht Sonderregelungen in so einem Fall, da es ja keine Nachbarn gibt, die unmittelbar durch eine Nutzung als Büro gestört werden könnten?
: : : Wäre sehr dankbar für Informationen, diesbezüglich konnte ich im Baurecht nichts finden (was natürlich auch heißen könnte, dass es in keinem Fall erlaubt ist, eine Garage an der Grundstücksgrenze umzufunktionieren...?)
: : : Vielen Dank schonmal im voraus,
: : : Imme Kuhnert





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