Re: Wurzel(behandlung)


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Abgeschickt von Albert am 04 April, 2009 um 09:55:28:

Antwort auf: Re: Wurzel(behandlung) von Dirk Baumeister am 04 April, 2009 um 09:05:20:


: : Hallo zusammen,

: : ich habe da eine Frage. Würde mich freuen, wenn da jemand eine Meinung zu hat.
: : Also. Alles fiktiv, natürlich. Person A hat ein Grundstück gekauft. Während des Baubeginns entschliesst sich Person A, keine Garage und entsprechend keine Pflasterung (für die Auffahrt) vom Bauträger zu erwerben. Nun entdeckt Person A eher zufällig eine große Wurzel in der Auffahrt (!), die sogar in die Strasse reinreicht. Ist der Bauträger verpflichtet, das Grundstück, also auch die Einfahrt frei von Dingen wie Wurzeln zu übergeben? In der Baubeschreibung steht natürlich nichts von solchen Dingen drin, ausser das unter dem Begriff Aussenanlagen der Satz steht: "Das Grundstück wird maschinell einplaniert und vorhandener Mutterboden aufgebracht."

: : Vielen Dank.

: : Viele Grüße
: : Albert

:
: Wurzeln gehören nun mal zur Begebenheit eines Grundstücks ... oder dürfen nur Wurzeln von Gräsern und flach wurzelnden Sträuchern übergeben werden, tiefer wurzelnde Bäume und Pfahlwurzeln von Löwenzahn aber nicht? Vielleicht ist ja auch die Zusammensetzung des Bodens nicht ganz nach dem Geschmack des zukünftigen Bauherrn. Was wäre denn dann zu tun?

: Der Bauherr sollte erhalten, was er bestellt hat. Der Bauherr hat sich (vermutlich aus kostengründen) für einen Verzicht der Pflasterung entschieden und damit gab es keine Notwendigkeit den Boden mehr als in der Oberfläche entsprechend der Baubeschreibung zu bearbeiten.


Die Baubeschreibung enthält natürlich nicht über Wurzeln. Person A hätte auch kein Grund (so denke ich), über Wurzeln zu meckern, die irgendwo im Garten stehen. Aber Wurzeln (eine) auf der Auffahrt sollte doch entfernt werden. Kann man sowas nicht erwarten?



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