Re: Betrügerischer Ingenieur - Haftung?


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Abgeschickt von H.Böhm am 04 April, 2009 um 10:41:20

Antwort auf: Re: Betrügerischer Ingenieur - Haftung? von M L Sollacher am 03 April, 2009 um 18:13:27:

Hallo, Herr Sollacher,
vielen Dank für die Antwort. Es ist in Bayern tatsächlich so, dass eine Genehmigungsstatik auch bei Einfamilienhäusern erstellt werden muss. Allerdings wird diese nicht mit eingereicht. Es genügt, wenn die Statik bei Baubeginn vorgelegt werden kann (bei Kontrollen). Für diese Genehmigungsstatik ist es zwingend erforderlich, in die Liste der Tragwerksplaner eingetragen zu sein, da sonst das Bauwerk nicht genehmigungsfähig ist (Auskunft der Bayer. Ingenieurkammer Bau). Allerdings wurde tatsächlich nichts gerechnet, sondern lediglich Pi x Daumen gebaut. Es gibt z. B. für den Keller keine Bewehrungspläne. Wie die Haftpflichtversicherung darauf reagiert, erwarte ich mit Spannung.
Gruß
H. Böhm



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