Re: Betrügerischer Ingenieur - Haftung?


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Abgeschickt von M L Sollacher am 03 April, 2009 um 18:13:27

Antwort auf: Betrügerischer Ingenieur - Haftung? von Horst Böhm am 01 April, 2009 um 11:50:09:

hi,

ob dieser "kollege" für die tragwerksplanung im beschriebenen fall überhaupt in die liste
der tragwerksplaner eingetragen sein muss, bezweifle ich - zumindest die bayr. bauordnung
bietet da schön verklausulierte freiheiten...

irgendwas wird wohl geplant worden sein - wenn auch nicht richtig. die würdigung dieses
sachverhaltes durch die berufshaftpflicht (so vorhanden) wird sich zeigen.
im ungünstigsten fall könnte man an grobe fahrlässigkeit denken (20er decke bei 6,5m ..),
aber das ist natürlich spekulativ.

ich hoffe, dem vom gericht beauftragten (?) öbuv-sachverständigen wurden durch die helfer
der klagenden partei zielführende fragen gestellt, so dass der endlich "aus dem quark" kommt.

viel erfolg und gute nerven!



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