Betrügerischer Ingenieur - Haftung?


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Abgeschickt von Horst Böhm am 01 April, 2009 um 11:50:09

Hallo!
Wir hatten mit unserem Bauingenieur für unseren Neubau einen Vertrag nach HOAI ab 2.5 mit der Zusatzvereinbarung, die Tragwerksplanung zu erstellen, geschlossen. Der Gute hat jedoch völlig darauf verzichtet und mittlerweile hat sich herausgetellt, dass wohl die Deckendurchbiegung zu groß ist (Spannweite 6,5 m, Deckenstärke knapp 20 cm, trägt 17-cm Wände mit Dachlast), es haben sich im OG einige unschöne Risse gebildet. Ein Ringanker wurde zudem auch nicht verbaut. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der Bauingenieur nicht in die Liste der Tragwerksplaner eingetragen ist und eine Tragwerksplanung nicht erstellen darf. Allerdings: er hat für die Tragwerksplanung 3500 Euro Honorar kassiert.Beim Landratsamt hat er schriftlich bestätigt,dass eine Statik vorliegt. Springt hier die Haftpflichtversicherung des Ingenieurs noch ein?
Das selbständige Beweisverfahren läuft (auf das Gutachten warten wir schon über 1 Jahr). Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielen Dank, H. Böhm



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