Verkehrssicherheit Grenzbebauung einer Hecke


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Abgeschickt von Dieter Funk 71277 Rutesheum am 06 April, 2009 um 19:04:27

Wir haben ein Einfamilienhaus mit einer eigenen Zufahrt 3 m Breit zur Garage. Bei der Ausfahrt ist die Einsicht auf den Gehweg durch die auf der grenze zum Gehweg erstellte Hecke < 2m versperrt. Nach der Beanstandung und der Verkehrssicherheitsbegehung durch die Landespolizei Böblingen wurde die Ausfahrt als gefährlich eingestuft. Jetzt sollen wir als Nutzer der Ausfahrt die Verantwortung der Verkehrsgefährdung übernehmen und einen Spiegel auf der anderen Straßenseite anbringen lassen. Auch die Kosten sollen wir tragen.Ist dies rechtens?
Nach § 16 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden Württemberg - Verkehrssicherheit schreibt doch etwas anderes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Funk



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