Abgeschickt von Raskob am 07 April, 2009 um 13:54:20
Nach Landesrecht NRW kann eine Baugenehmigung aufgrund des Einspruches der Nachbarn zurück genommen werden. Hat man aber zuvor eine Bauvoranfrage gestellt, ab wann läuft dann die Jahresfrist? Erste Möglichkeit: erst mit der Erteilung der Baugenehmigung? Zweite Möglichkeit: mit der Erteilung der gleichlautenden Bauvoranfrage?