Rücknahme einer Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Raskob am 07 April, 2009 um 13:54:20

Nach Landesrecht NRW kann eine Baugenehmigung aufgrund des Einspruches der Nachbarn zurück genommen werden. Hat man aber zuvor eine Bauvoranfrage gestellt, ab wann läuft dann die Jahresfrist? Erste Möglichkeit: erst mit der Erteilung der Baugenehmigung? Zweite Möglichkeit: mit der Erteilung der gleichlautenden Bauvoranfrage?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]