VOB/A privatwirtschaftlich Verträge


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Abgeschickt von Willers am 08 April, 2009 um 08:49:32

Hallo,
wenn in einer Ausschreibung für ein nichtöffentliches Bauvorhaben die VOB (ohne Spezifizierung auf welchen Teil der VOB) als Grundlage vorausgesetzt wird: gilt dann auch die VOB/A oder beschränkt man sich bei nichtöffentlichen Bauvorhaben nur auf die VOB B/C?
Hintergrund: Nach einem Schadensfall hat ein SV ein LV mit der Grundlage der VOB erstellt. Ein Gegengutachter bemängelt, dass dieses LV nicht VOB gerecht ist, und bezieht sich auf den §9 VOB/A Beschreibung der Leistung. In einer Einführung des Verlages C.H. Beck (zwar von 1995) heißt es: "Da die Vergabevorschriften der VOB/A nur Empfehlungscharakter haben, liegt es im Belieben eines privaten Bauherrn, ob er sich bei der Vergabe des Bauauftrages an den Teil A hält." Unstrittig ist als, ob die VOB/A für nichtöffentliche Bauvorhaben zählt oder nicht, strittig bleibt nur, ob ich in einer Ausschreibung bei Nichtbeachtung explizit die VOB/A ausschließen muss, indem ich z.B. nur die VOB/B und VOB/C erwähne.
Vielen Dank für Hinweise,
--
mw





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