Re: VOB/A privatwirtschaftlich Verträge


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Abgeschickt von Gast am 09 April, 2009 um 10:09:10:

Antwort auf: VOB/A privatwirtschaftlich Verträge von Willers am 08 April, 2009 um 08:49:32:

Das ist wohl eine Auslegungssache und kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich würde ich dazu tendieren, dass bei einer Auftragsvergabe durch einen nicht-öffentlichen Auftraggeber VOB nur VOB/B bedeutet. Die strengen Vergabekriterien nach der VOB/A wird sich wohl kaum jemand freiwillig ans Bein binden wollen. Die Regelung dienen ja einer Kontrolle der öffentlichen Hand bei der Vergabe, um beispielsweise Verschwendung von Steuern bzw. Vetternwirtschaft zu verhindern und sind nicht für nicht-öffentliche Auftraggeber gedacht. Insofern müssen meiner Meinung nach schon weitere Umstände hinzukommen, um unterstellen zu können, dass der AG auch die VOB/A wollte.

Die Angaben zum Hintergrund verstehe ich nicht so ganz. Warum wurde ein SV eingeschaltet? Gab es Mängel an einer Leistung oder Nachträge? Dann müsste es ja eine ursprüngliche Vergabe gegeben haben, mit oder ohne VOB/A.




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