Re: Beschattung durch Gartenhaus in Bochum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 April, 2009 um 22:28:09

Antwort auf: Beschattung durch Gartenhaus in Bochum von Thomas am 09 April, 2009 um 22:04:21:

: Bin Eigentümer in einer Reihenhaussiedlung mit kleinem Gartengrundstück (ca. 5 x 10 Meter) und möchte ein Gartenhaus aufstellen. Es sollte sich um kleines Gartenhaus zum Abstellen von Stühlen, Grill, Gartenwerkzeug etc. handeln und nicht baugehmungspflicht sein. Mein Problem: Der Stand der Sonne! Mit Aufstellen des Gartenhauses würde ich das Nachbargrundstück beschatten. Gibt es irgendwelche Verordnungen oder Regeln, dass eine Beschattung hingenommen werden muss, wenn das Gartenhaus nicht geenhmigungspflichtig ist? Habe leider keinen guten "Draht" zum Nachbarn.
: Dank für Informationen.
: Gruß

: Thomas

Zunächst sollten Sie prüfen, ob das genehmigungsfreie Gartenhaus auch planungsrechtlich überhaupt zulässig ist. Es kann durchaus sein, dass ein geltender Bebauungsplan die Aufstellung solcher Häuschen ausschließt.

Zusätzlich ist erwartet die Rechtsprechung ein erhöhtes Maß an Rücksichtnahme in dicht bebauten Reihenhaussiedlungen. Da ist "kein guter Draht" zum Nachbarn eher von Nachteil.



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