Doppelte Terrassenabtrennung in NRW ???


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Abgeschickt von A.Luge am 11 April, 2009 um 23:49:46

Hallo,

wir bewohnen seit 5 1/2 Jahren ein kleines Reihenmittelhaus in NRW. Als wir hier einzogen, hatten die Nachbarn rechts und links schon Terrassenabtrennungen aus Holz (4m lang, 1,80cm hoch)an der Grundstücksgrenze, allerdings auf ihren Grundstücksseiten gezogen.

Unserem Wunsch diese begrünen zu dürfen, damit wir nicht in einem Bretterverschlag leben müssen, haben sie uns abgeschlagen und per Anwalt sogar schriftlich verboten.

Jetzt möchten wir gerne einen eigenen Zaun auf unserer Grundstücksseite setzen mit den gleichen Längenmaßen, den wir dann nach unseren Vorstellungen bepflanzen und begrünen können.

1. Frage: Ist dies generell in NRW erlaubt einen eigenen Zaun auf seinem Grundstück zu setzen, obwohl der Nachbarn schon einen Sichtschutzzaun auf seinem Grundstück in dem Bereich gesetzt hat?

2.Frage: Wenn dies möglich ist, kann man auch statt den ortsüblichen geraden Holzelementen in 1,80m Höhe auch diese gebogenen Elemente setzen? Sie starten in 1,80m Höhe und verlaufen dann rund auf 1,94m bevor sie wieder auf 1,80m abfallen.

Vielen Dank für Ihren Rechtshinweis.
MfG A.Luge





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