Re: Doppelte Terrassenabtrennung in NRW ???


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 13 April, 2009 um 09:38:04:

Antwort auf: Doppelte Terrassenabtrennung in NRW ??? von A.Luge am 11 April, 2009 um 23:49:46:

Hallo,

wer sollte Ihnen verbieten, auf Ihr Grundstück einen Zaun zu stellen? Natürlich dürfen Sie einen zweiten Zaun daneben stellen.
In NRW ist die Höhe von Zäunen direkt an der Grenze auf 2 m begrenzt. Diese gebogenen Teile sind also zulässig.
Achten Sie aber darauf, dass die Bepflanzung nicht zu den Nachbarn hinüberwächst, sonst ist noch mehr Ärger vorprogrammiert.

Bolanger


: Hallo,

: wir bewohnen seit 5 1/2 Jahren ein kleines Reihenmittelhaus in NRW. Als wir hier einzogen, hatten die Nachbarn rechts und links schon Terrassenabtrennungen aus Holz (4m lang, 1,80cm hoch)an der Grundstücksgrenze, allerdings auf ihren Grundstücksseiten gezogen.

: Unserem Wunsch diese begrünen zu dürfen, damit wir nicht in einem Bretterverschlag leben müssen, haben sie uns abgeschlagen und per Anwalt sogar schriftlich verboten.

: Jetzt möchten wir gerne einen eigenen Zaun auf unserer Grundstücksseite setzen mit den gleichen Längenmaßen, den wir dann nach unseren Vorstellungen bepflanzen und begrünen können.

: 1. Frage: Ist dies generell in NRW erlaubt einen eigenen Zaun auf seinem Grundstück zu setzen, obwohl der Nachbarn schon einen Sichtschutzzaun auf seinem Grundstück in dem Bereich gesetzt hat?

: 2.Frage: Wenn dies möglich ist, kann man auch statt den ortsüblichen geraden Holzelementen in 1,80m Höhe auch diese gebogenen Elemente setzen? Sie starten in 1,80m Höhe und verlaufen dann rund auf 1,94m bevor sie wieder auf 1,80m abfallen.

: Vielen Dank für Ihren Rechtshinweis.
: MfG A.Luge




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]