Gartenhausbau meines Nachbarn


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Abgeschickt von Hans am 14 April, 2009 um 20:24:36

Sehr geehrte Damen u. Herren,

Ein Nachbar ist im Begriff ein genehmungsfreies Garten
haus zuerrichten,um Fahrräder abzustellen. Das Haus ist von der Grenze 3 m entfernt, er will einen Meter Abstand halten auf seinem Grundstück. Es werden durch diesen Bau im Erdgeschoss ein komplettes Fenster von 2 m Breite abgedeckt, und darüber das Wohnzimmerfenster mit einer ganztollen Aussicht ausgestattet. Wahrscheinlich läuft das in unserem Baurecht ( unter einer super Wohnqualität). Gibt es denn hier gar keine Möglichkeit solch einer Sache entgegen zuwirken. denn es gebe andere stellen ohne dass ein nachbar belästigt wäre solch ein haus zuerrichten.
Die Anwort der Stadt ist er kann es da hinstellen.
Für eine Anwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.



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