Abgeschlossenheitserklärung


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Abgeschickt von Priska Vitoul am 15 April, 2009 um 17:00:47

Habe eine Frage zur Abschlossenheitserklärung
Die Baupläne die im Grundbuchamt und auch in der zuständigen Stadtverwaltung liegen stimmen nicht mit dem tatsächligen Zustand des Hauses überein. Nun will die obere Partei (ist ein Haus mit 2 Eigentumswohnungen) ihre Eigentumswohnung verkaufen. Hat man eine Einspruchsmöglichkeit?




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