Re: Abgeschlossenheitserklärung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 April, 2009 um 19:48:19

Antwort auf: Abgeschlossenheitserklärung von Priska Vitoul am 15 April, 2009 um 17:00:47:

: Habe eine Frage zur Abschlossenheitserklärung
: Die Baupläne die im Grundbuchamt und auch in der zuständigen Stadtverwaltung liegen stimmen nicht mit dem tatsächligen Zustand des Hauses überein. Nun will die obere Partei (ist ein Haus mit 2 Eigentumswohnungen) ihre Eigentumswohnung verkaufen. Hat man eine Einspruchsmöglichkeit?

Ihr Nachbar möchte verkaufen und Sie wollen dagegen Einspruch erheben??? Würden Sie auch widersprechen wollen, wenn er seinen Fernseher oder sein Auto verkauft?

Was soll die Richtigkeit der Pläne mit dem Einspruch eines Miteigentümers zu tun haben?




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