Re: Bebauung nach § 34 des BauGB


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Abgeschickt von Heidemaster am 24 April, 2009 um 14:38:20:

Antwort auf: Re: Bebauung nach § 34 des BauGB von Anders Leben am 24 April, 2009 um 08:33:40:

Ihre Annahme mit der Voranfrage ist richtig. Ob es entsprechende Satzungen gibt weiß ich nicht.

Allerdings wurde das Nachbargrundstück verkauft und ebenso zweigeteilt. Beide Käufer waren schon mit ihren Bauplänen zwecks Unterschrift bei mir. Und was ich in diesen Plänen gesehen habe ließ mir das Blut in den Adern gefrieren. Die Häuser waren genau so wie sie jetzt sind. Auf meine auf Frage über das Warum erzählten mir beide das Gleiche.

Nämlich dass das Bauamt nichts anderes genehmigt hat als das was ich auf dem Papier sah. Aus dem Gesprächen heraus kristallisierte sich auch heraus, dass beide Parteien sich scheinbar nicht richtig informiert haben und bei beiden die Zeit drängt und sich somit den Gegebenheiten fügten. Sie dachten wohl mit dem §34 sind sie flexibler als mit einem B-Plan.

Ich will aber auf keinen Fall so einen Retrokasten bauen. Und wenn die beiden die Umgebung mit ihren altertümlichen Neubauten verschandeln, kann ich mein Bauvorhaben getrost vergessen.

Da würde ich lieber das Grundstück verkaufen. Allerdings sinkt natürlich in dem Falle auch der Verkaufswert.

Einziger Trost für mich ist momentan, dass beide Nachbarn ihre bereits genehmigten Baupläne nochmals versuchen zu ändern.




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